
Feb 28, 2022
Ein kompakter Überblick für Gründerinnen und Gründer
Liechtenstein bietet attraktive Rahmenbedingungen für die Gründung einer Gesellschaft – insbesondere in Bezug auf Rechtssicherheit, Stabilität und steuerliche Planung. Doch bevor es losgeht, sollte man die wichtigsten Fragen klären.
Hier finden Sie die zentralen Punkte, die bei einer Gründung zu beachten sind:
1. Die richtige Rechtsform wählen
Die häufigsten Gesellschaftsformen in Liechtenstein sind:
Aktiengesellschaft (AG)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Anstalt
Stiftung
Die Wahl hängt unter anderem vom Zweck, der Haftung, der Kapitalstruktur und der gewünschten Flexibilität ab.
2. Statuten & Gründungsdokumente
Für jede Gesellschaft müssen die Statuten klar formuliert sein. Sie regeln u. a. den Zweck, das Kapital, die Organisation und die Vertretung. Zudem ist ein öffentlich beurkundeter Gründungsakt erforderlich.
3. Kapital & Einzahlung
Je nach Rechtsform sind Mindestkapitale und deren Einzahlung zu beachten:
AG: CHF 50’000 (davon mind. 50 % einbezahlt)
GmbH: CHF 30’000
Anstalt und Stiftung: je nach Zweck unterschiedlich
4. Eintragung & Registrierung
Nach der Beurkundung erfolgt die Anmeldung beim Handelsregister. Erst mit der Eintragung entsteht die Gesellschaft rechtswirksam. Zusätzlich können je nach Tätigkeit weitere Bewilligungen erforderlich sein.
5. Verwaltung & Pflichten
Gründung ist der erste Schritt – danach folgt die laufende Verwaltung:
Buchhaltungspflicht
Jahresrechnung und evtl. Revision
MWST-Anmeldung (falls erforderlich)
Meldepflichten (z. B. wirtschaftlich Berechtigte)
Unser Fazit:
Die Gründung einer Gesellschaft in Liechtenstein eröffnet viele Möglichkeiten – erfordert aber auch eine sorgfältige Planung und Umsetzung. Wer professionell begleitet wird, spart Zeit, Geld und unnötige Risiken.
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt – von der Wahl der Rechtsform bis zur laufenden Verwaltung.
